Tropfhäuser-Ensemble in Ziegelerden
Im Rahmen des Modellprojekts „Historische Kulturlandschaft in der Region Oberfranken-West“ (2002 ff.) wird im kulturlandschaftsräumlichen Steckbrief „Gehülz – Haßlacherberg“ das neuzeitliche Straßendorf Ziegelerden mit seinen zahlreichen Tropfhäusern als „historisch bedeutender Ort“ bezeichnet.
Noch 1734 bestand Ziegelerden – neben der Ziegelhütte – nur aus einer Fronsölde, einem Gütlein und zwei kleinen Häusern (vgl. dazu Willi Munzert in der Heimatpflege-Vereins-Schriftenreihe Band III/1993 S. 47 ff.), bevor ab dem späten 18. Jahrhundert – als die Ziegelhütte wohl bereits aufgegeben war – mehrere Tropfhäuser entstanden, so dass sich die Häuserzahl Ziegelerdens bis 1808 auf 38 erhöhte.
„Tropfhaus mit einem Pflanzgärtlein“
Tropfhaus oder Trüpfhaus ist ein Begriff aus dem Fränkischen. Der Begriffsdefinition nach handelte sich es dabei um kleine Häuser, bei denen das Grundstück nicht weiter reichte, als das Regenwasser vom Dach herab tropfte. Die Tropfhäuser, die im Allgemeinen meist nicht mehr als 30 m² Wohnfläche hatten, waren überwiegend von Tagelöhnern, Kleinhandwerkern, Heimarbeitern und Hausierern mit ihren oft großen Familien bewohnt. Die Grundstücke waren zu klein, um darauf Landwirtschaft zur Selbstversorgung zu betreiben. Im Häuser- und Rustikalsteuerkataster von 1811 ist für die meisten der damals 38 Ziegelerdener Anwesen ein „Tropfhaus mit einem Pflanzgärtlein“ eingetragen.
Heute noch erhaltene Tropfhäuser sind zumeist stark überformt, so dass das ursprüngliche Ausmaß nicht mehr zu erkennen ist.
Zum Begriff Tropfhaus ist im „Wörterbuch zur Landesgeschichte und Heimatforschung in Bayern“ (München 2009; ISBN 978-3-937200-65-1) u. a. vermerkt: > Tropfhaus, Trüpfhaus, Tripfhaus, Leerhaus; kleines (Taglöhner-)Anwesen ohne nennenswerten Grundbesitz, urspr. Grundfläche durch die Dachtraufe (Trupf, Tropf) begrenzt <
Zur Erhöhung des Steueraufkommens
Die Tropfhaussiedlungen sind Ausdruck der Peuplierungspolitik der Ritterschaft, die mit Blick auf möglichst hohe Zins- und Steuereinnahmen die Zahl der wertschöpfenden Kopfgeldzahler durch die Ansiedlung nachbäuerlicher Unterschichten auf engstem Raum zielstrebig vermehrte und dadurch auch soziale Probleme heraufbeschwor bzw. verschärfte. Als z. B. 1809 das Landgericht zur öffentlichen Armenpflege Stellung nahm, wurden auch die „armen Bewohner“ von Ziegelerden und Breitenloh genannt, die von der Redwitzschen Herrschaft „aufgenommen“ worden waren, „um Schutzgeld zu verdienen“. In einem Bittschreiben an die Herrschaft wiesen die Einwohner Breitenlohs 1804 darauf hin, dass sie „nichts besitzen als unsere geringe Tropfhäuslein, und größtentheils unseren Nahrungsstand für unsere armen Kinder durch Taglohn zu erhalten suchen müssen – zeithero auch einen Großentheil von und durch Betteln unserer Kinder“. In entsprechenden Verhältnissen dürften auch die Tropfhausbewohner in Ziegelerden gelebt haben.
In der Heimatpflege-Vereins-Schriftenreihe (Band II/1991 S. 292) stellte Willi Munzert für Gehülz fest, dass 1840 in jedem der damals 79 Häuser durchschnittlich etwa sieben Menschen wohnten. „Die Räumlichkeiten in den eingeschossigen Häusern waren beengt. Selten hatte eine Familie mehr als ein bis zwei Räume. Da es keine Leichenhalle gab, mussten auch die Verstorbenen, bis zum Begräbnis in Schmölz oder Kronach, im Hause aufgebahrt werden. Zur Erinnerung steht so ein kleines Häuschen [Breitenloh 57] heute unter Denkmalschutz.“ Durch diesen Sandsteinquaderbau wurde 1836 das Vorgängergebäude ersetzt.
Handlohn, Erbzins und Frongeld
„In den Trüpfhäusern wohnten einst die Ärmeren“ war eine Veröffentlichung von Otto Knopf (in: Aus der fränkischen Heimat, Beilage der Bayerischen Rundschau Kulmbach, Nr. 8/1994) überschrieben. Zwar ist diese Abhandlung über die Verhältnisse im Stadtsteinacher Oberland nicht in jedem Detail auf den Haßlacherberg zu übertragen, aber grundsätzlich ist sie dennoch auch aus hiesiger Sicht von Interesse. Laut Otto Knopf waren die Ausmaße in den Trüpf- oder Tropfhäusern derart gering, „dass man sich heute wundern muss, wie kinderreiche Familien in solchen Behausungen leben und arbeiten konnten“. „Diese kleinen Anwesen der Handwerker und Taglöhner wurden aus Baustoffen errichtet, die man billig erwerben oder selbst beschaffen konnte.“
In der Heimatbeilage zum Oberfränkischen Schulanzeiger Nr. 322 (Bayreuth 2005) befasste sich Günter Dippold mit dem langheimischen Klosterdorf Trieb, in dem auch einige Tropf- oder Tripfhäuser standen. „Die Inhaber dieser Anwesen waren nicht Pächter, sondern hatten einen anderen Rechtsstatus: Sie hatten ihr Anwesen in Form der Erbzinsleihe inne.“ Sie mussten also – in diesem Fall an das Kloster – Zins und Gült entrichten – regelmäßige, festgelegte Abgaben, die in guten und schlechten Jahren gleich hoch waren. Günter Dippold zufolge konnten sie aber ihr Anwesen vererben, verkaufen, vertauschen und nach Gutdünken bewirtschaften, solange nur die Abgaben flossen und die Gebühren bei einem Besitzerwechsel gezahlt wurden.
Noch einmal konkret zu Ziegelerden: Als im März 1848 die ritterschaftlichen Untertanen die „Aufhebung des gutsherrlichen Verbands“ und ihre Gleichstellung mit den übrigen Staatsbürgern verlangten, machten die Ziegelerdener Gemeindeglieder deutlich, dass sie nicht länger Handlohn, Erbzins und Frongeld an die Küpser Gutsherrschaft entrichten und von dieser „nichts mehr wissen“ wollten. -bg.-
Die nachfolgenden Fotos von der Ziegelerdener „Tropfhaussiedlung“ entstanden 2004 und 2007.